Krankenkasse - Welche Leistungen sind versichert?

Im Pflichtleistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung nach Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) sind Beiträge an Brillengläser oder Kontaktlinsen für Personen bis 18 Jahre sowie für medizinisch bedingte Fälle vorgesehen. Die allgemeinen Beiträge sind per 1. Januar 2011 gestrichen worden. Die Beiträge an Kinder und Jugendliche wurden am 1. Juli 2012 auf der Mittel-und Geräteliste (MiGel) wieder eingeführt.

Brillengläser/Kontaktlinsen
MiGel Pos-Nr. 25.01.01.00.1 L
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr pro Jahr: CHF 180.00

Bedingung: 1 augenärztliches Rezept pro Jahr. Eventuelle unterjährliche Folgeanpassungen können durch einen Augenoptiker/eine Augenoptikerin erfolgen.

Spezialfälle Brillengläser/Kontaktlinsen (inkl. Anpassung) oder Schutzgläser
 
MiGel Pos-Nr. 25.02.01.00.1 L
Bei krankheitsbedingten Refraktionsänderungen z.B. Katarakt, Diabetes, Makulaerkrankungen, Augenmuskelstörungen, Amblyopie, Medikamen-teneinnahme. Status nach Operation (z.B. Katarakt, Glaukom, Amotio retinae).
pro Seite, einmal pro Jahr: CHF 180.00
Bedingung: ärztlich verordnet

Spezialfälle für Kontaktlinsen I
MiGel Pos-Nr. 25.02.02.00.1 L
Visusverbesserung um 2/10 gegenüber Brille bei Myopie ab -8,0 Dioptrien; bei Hyperopie ab +6,0 Dioptrien; bei Anisometropie ab 3,0 Dioptrien, falls Beschwerden.
pro Seite, alle 2 Jahre: CHF 270.00 
Bedingung: ärztlich verordnet

Spezialfälle für Kontaktlinsen II
MiGel Pos-Nr. 25.02.03.00.1 L
Bei irregulärem Astigmatismus; Keratokonus, Hornhauterkrankungen oder -verletzungen, Status nach Hornhaut-Operation, Iris-Defekte.
pro Seite, ohne zeitliche Limitierung: CHF 630.00

Bitte beachten Sie: Private Zusatzversicherungen zur Krankenkasse sind von diesen Regelungen resp. Einschränkungen nicht betroffen. Je nach Versicherungsdeckung werden also stets noch Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen geleistet. Kontaktieren Sie bei Fragen Ihre Krankenkasse.




 
 
 
 
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